Auch äußere Klarheit gehört zur inneren Ruhe.
Darum findest du hier alles Wichtige zu Honorar und Rahmenbedingungen - offen und nachvollziehbar.
Honorar:
Richtwert: 90 € / 50min
Mir ist wichtig, dass eine psychologische Beratung und Behandlung nicht von finanziellen Möglichkeiten abhängt, daher kann das Honorar nach Absprache angepasst werden.
Storno:
Absage 48h vor Termin: keine Kosten
Absage 24h vor Termin: 50% des Honorars
Absage am Tag des Termins: 100% des Honorars
Keine Absage: 100% des Honorars
Kostenzuschuss von klinisch-psychologischer Behandlung:
Voraussetzungen:
Die Behandlung erfolgt durch einen in der offiziellen Liste des Gesundheitsministeriums eingetragenen Klinischen Psychologin/Klinischen Psychologen. - 👍
Es liegt eine bereits diagnostizierte psychische Erkrankung oder Befindungsstörung (ICD-10/11-Code) im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vor - z. B. eine diagnostizierte Angststörungen, die auch der ÖGK bekannt ist.
Spätestens vor der zweiten Sitzung muss eine ärztliche Befundung erfolgen und eine ärztliche Bestätigung (Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung - PDF-Link hier klicken) eingeholt werden.
Für die ersten 10 Sitzungen ist gesonderte keine Bewilligung durch die ÖGK notwendig, ab der 11. Sitzung ist eine Bewilligung seitens der ÖGK erforderlich.
Für den Kostenzuschuss müssen Sie die Honorarnoten gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung und des Zahlungsnachweises bei Ihrer Sozialversicherung einreichen (postalisch oder online).
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.
Ablauf:
Da jeder Fall individuell ist, informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Sozialversicherung über die Möglichkeiten des Kostenzuschusses.
Ich bin eingetragene Klinische Psychologin - wir führen das Erstgespräch.
Vor einer zweiten Folgesitzung müssen Sie die ärztliche Bestätigung besorgen.
Für jede Sitzung erhalten Sie eine Honorarnote mit allen für die Sozialversicherung notwendigen Angaben. Sie bezahlen das offene Honorar zur Gänze.
Nach der Sitzung bzw. am Ende der Behandlung reichen Sie ihre Unterlagen bei der Sozialversicherung ein (Honorarnote, Zahlungsnachweis, ärztliche Bestätigung).
Die ÖGK prüft Ihren Antrag und überweist den Kostenzuschuss auf Ihr Konto.
Werden mehr als 10 Sitzungen benötigt, ist vor Sitzungsbeginn der 11. Einheit eine Bewilligung bei der ÖGK erforderlich.
Sonderfall Online-Behandlung: Bei Online-Behandlungen ist nur im Ausnahmefall und begründeten Einzelfall ein Kostenzuschuss möglich - informieren Sie sich bitte im Vorfeld diesbezgl. bei Ihrer Sozialversicherung.
Weitere Detailinformationen finden Sie auf der Website des Berufsverbandes für Psychologinnen und Psychologen: Detailinformationen - hier klicken
Sonstiges:
Umsatzsteuerbefreiung (§6 Abs 1 Z 19 UStG)
Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz
Keine klinisch-psychologische Diagnostik
Keine Gutachtenerstellung
Impressum: Mag. Cornelia Belik, MSC - Saarplatz 11/1/2A, 1190 Wien - innerezeit (a) gmail.com