Honorar & Rahmenbedingungen

Auch äußere Klarheit gehört zur inneren Ruhe.

Darum findest du hier alles Wichtige zu Honorar und Rahmenbedingungen - offen und nachvollziehbar. 

Honorar:

  • Richtwert: 90 € / 50min 

  • Mir ist wichtig, dass eine psychologische Beratung und Behandlung nicht von finanziellen Möglichkeiten abhängt, daher kann das Honorar nach Absprache angepasst werden. 

Storno:

  • Absage 48h vor Termin: keine Kosten

  • Absage 24h vor Termin: 50% des Honorars

  • Absage am Tag des Termins: 100% des Honorars

  • Keine Absage: 100% des Honorars

Kostenzuschuss von klinisch-psychologischer Behandlung:

Voraussetzungen:

  • Die Behandlung erfolgt durch einen in der offiziellen Liste des Gesundheitsministeriums eingetragenen Klinischen Psychologin/Klinischen Psychologen. - 👍

  • Es liegt eine bereits diagnostizierte psychische Erkrankung oder Befindungsstörung (ICD-10/11-Code) im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vor - z. B. eine diagnostizierte Angststörungen, die auch der ÖGK bekannt ist.

  • Spätestens vor der zweiten Sitzung muss eine ärztliche Befundung erfolgen und eine ärztliche Bestätigung (Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung - PDF-Link hier klicken) eingeholt werden. 

  • Für die ersten 10 Sitzungen ist gesonderte keine Bewilligung durch die ÖGK notwendig, ab der 11. Sitzung ist eine Bewilligung seitens der ÖGK erforderlich. 

  • Für den Kostenzuschuss müssen Sie die Honorarnoten gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung und des Zahlungsnachweises bei Ihrer Sozialversicherung einreichen (postalisch oder online).

  • Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.

Ablauf:

  • Da jeder Fall individuell ist, informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Sozialversicherung über die Möglichkeiten des Kostenzuschusses.

  • Ich bin eingetragene Klinische Psychologin - wir führen das Erstgespräch.

  • Vor einer zweiten Folgesitzung müssen Sie die ärztliche Bestätigung besorgen.

  • Für jede Sitzung erhalten Sie eine Honorarnote mit allen für die Sozialversicherung notwendigen Angaben. Sie bezahlen das offene Honorar zur Gänze.

  • Nach der Sitzung bzw. am Ende der Behandlung reichen Sie ihre Unterlagen bei der Sozialversicherung ein (Honorarnote, Zahlungsnachweis, ärztliche Bestätigung).

  • Die ÖGK prüft Ihren Antrag und überweist den Kostenzuschuss auf Ihr Konto. 

  • Werden mehr als 10 Sitzungen benötigt, ist vor Sitzungsbeginn der 11. Einheit eine Bewilligung bei der ÖGK erforderlich. 

  • Sonderfall Online-Behandlung: Bei Online-Behandlungen ist nur im Ausnahmefall und begründeten Einzelfall ein Kostenzuschuss möglich - informieren Sie sich bitte im Vorfeld diesbezgl. bei Ihrer Sozialversicherung.

Weitere Detailinformationen finden Sie auf der Website des Berufsverbandes für Psychologinnen und Psychologen: Detailinformationen - hier klicken

Sonstiges:

  • Umsatzsteuerbefreiung (§6 Abs 1 Z 19 UStG)

  • Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz

  • Keine klinisch-psychologische Diagnostik

  • Keine Gutachtenerstellung

Impressum: Mag. Cornelia Belik, MSC - Saarplatz 11/1/2A, 1190 Wien - innerezeit (a) gmail.com